Menschen können sich offenbar auch in Autowaschanlagen mit der Legionärskrankheit anstecken. Drei Männer, die ihre Autos alle in der gleichen Waschanlage reinigten, wurden anschliessend befallen und landeten im Spital.
- Drei Männer, die ihre Autos alle in der gleichen Waschanlage reinigten, haben sich mit der Legionärskrankheit angesteckt
- Bei der Nachkontrolle konnten keine Legionellen mehr nachgewiesen werden.
- In der Schweiz gab es 2018 bereits über 500 Legionärskrankheitsfälle.
Die drei Fälle wurden am Montag im neusten Bulletin des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) veröffentlicht und beschrieben. Angesteckt hatten sich ein 38-, ein 58- und ein 77-jähriger Mann. Alle drei hatten ihren Wagen im Spätsommer 2018 in der gleichen Autowaschanlage im Kanton Zürich gereinigt.
Das Kantonale Labor Zürich überprüfte die Anlage. Die Probe der Hochdrucklanze erwies sich als «massiv kontaminiert». Die betroffene Waschbox wurde ausser Betrieb genommen und alle vier Waschboxen der Anlage wurden desinfiziert. Bei der Nachkontrolle konnten keine Legionellen mehr nachgewiesen werden.
Der zeitliche Zusammenhang zwischen Exposition in der Autowaschanlage und dem Beginn der Krankheit wurde von den Behörden in allen Fällen als «plausibel» erachtet, die Anlage könne als Ansteckungsquelle «in Betracht gezogen werden». Andere Quellen seien jedoch nicht auszuschliessen. Das BAG rät deshalb, weniger bekannte Ansteckungsquellen wie Autowaschanlagen bei der Quellensuche vermehrt zu berücksichtigen.
Das ist eine Lungenentzündung, die von Bakterien verursacht wird. Dabei kommt es zu hohem Fieber und grippeähnlichen Symptomen. Zu den wichtigsten Infektionsquellen gehörten in der jüngeren Vergangenheit Duschen, Zerstäuber, Whirlpools, lüftungstechnische Anlagen und Kühltürme. In den letzten Jahren wurden auch in Komposterden Legionellen gefunden.
Die Ansteckung erfolgt durch die Inhalation eines Aerosols von bakterienhaltigem Wasser, das heisst durch Einatmen einer Mischung von Luft und winzigen legionellenhaltigen Wasserpartikeln. Im Verdauungstrakt dagegen gelten Legionellen als harmlos.
Die Folgen nach einer Inkubationszeit von in der Regel zwei bis zehn Tagen können im Einzelfall verheerend sein. Die Krankheit äussert sich vor allem als Lungenentzündung unterschiedlichen Schweregrads und kann in fünf bis 15 Prozent trotz Antibiotikabehandlung zum Tod führen.
Zuerst treten Allgemeinsymptome wie Fieber, Muskelschmerzen, Kopfschmerzen und Appetitverlust auf. Auch Husten mit teilweise blutigem Auswurf sind möglich, manchmal begleitet von atemabhängigen Brustschmerzen und Atemnot. In einem Viertel bis zur Hälfte der Fälle kommt es zudem zu wässrigem Durchfall. Weniger Oft sind Verwirrtheit als Zeichen einer schweren Hirnentzündung oder eine Niereninsuffizienz, die eine Dialyse nötig machen.
Die Triade «Lungenentzündung, Durchfall, Verwirrtheit» sollte deshalb beim Arzt zur Suche nach Legionellen führen, vor allem wenn es sich um Risikopatientinnen und Patienten handelt. Dazu gehören ältere, immungeschwächte oder hospitalisierte Menschen.
Als Infektionsquellen kommen prinzipiell wasserführende Anlagen in Frage, bei welchen es zu einer Aerosolbildung kommt. Ein Grossteil der Verantwortung liegt deshalb bei Betreibern von Anlagen, bei welchen eine Übertragung von Legionellen via Tröpfchen möglich ist, wie das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) auf Anfrage mitteilte. Dabei handelt es sich etwa um Sprudelbäder, Duschanlagen, Wasserdampf abgebende Rückkühlwerke von Klimaanlagen, Wasseranlagen in Spitälern und anderes.
Sanitäre spielen auch eine wichtige Rolle, damit in Hausinstallationen eine Legionellen-Vermehrung vermieden werden kann. Beim Ausgang am Boiler sollte eine Warmwassertemperatur von 60 Grad vorherrschen, am Wasserhahn sollten es noch 50 Grad sein.
Da sich die Legionellen meist im Wasser befinden, wird auch dort mit den Massnahmen und Empfehlungen angesetzt. Im Bereich des Trinkwassers gibt es die Verordnung über Trinkwasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV), die im Mai 2017 in Kraft getreten ist.
Die Vollzugsbehörden, also die kantonalen Laboratorien, können demnach laut BLV Anlagen, die mehr als 1000 Legionellen pro Liter nachweisen, beanstanden. Für Sanierungsmassnahmen gibt es eine Übergangsfrist von zehn Jahren. In Sprudel- und Dampfbädern ist die Zahl der Legionellen pro Liter sogar auf 100 beschränkt.
Werden Entnahmestellen wie Duschen oder andere aerosolbildende Armaturen länger als eine Woche lang nicht benutzt, sollten sie vor einem erneuten Einsatz gespült werden, wie aus den Empfehlungen weiter hervorgeht.
Immer mehr Fälle in der Schweiz
Wie das BAG schreibt, sind in der Schweiz in den letzten Jahren vereinzelte kleinere Ausbrüche von Legionärskrankheitsfällen aufgetreten, wobei die Zahl innerhalb von zehn Jahren deutlich zugenommen hat. 2008 wurden über 200 Fälle erfasst, 2018 bereits deutlich über 500.
Die Ansteckungsquelle ausfindig zu machen, ist meist nicht einfach. Nur selten können mehrere Fälle mit derselben potenziellen Quelle in Verbindung gebracht werden, wie das BAG schreibt. 2001 konnten acht gruppierte Fälle mit einem Kühlturm in Genf in Zusammenhang gebracht werden.
2012 sind in Zürich drei Fälle aufgetreten, die alle dasselbe Sportzentrum besucht hatten. 2017 zeigte eine Untersuchung in Basel, dass zwölf klinische Patientenproben praktisch identisch waren mit Legionellen aus dem Wasser von zwei Verdunstungskühlanlagen. (SDA)