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Die Umsetzung der Trinkwasserverordnung aus Sicht des Immobilientreuhänders
Liegenschaftseigentümer hatten schon bisher für den „rechtssicheren Betrieb“ zu sorgen – es dürfen keine Gefahren für die Sicherheit von Personen oder deren Eigentum von ihrer Liegenschaft ausgehen. Zum rechtlichen und örtlichen Geltungsbereich der Trinkwasserverordnung.
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