Deshalb haben EU-Mitglieder im Rahmen der EU- Trinkwasserrichtlinie dafür zu sorgen, dass deren Inhalte in nationales Recht umgesetzt werden. In Österreich wurde in der „Verordnung des Österreichischen Institutes für Bautechnik über die Baustoffliste ÖA“ vom 15. März 2019 festgelegt, dass Rohre, Formstücke und Gebäudearmaturen in der Trinkwasserversorgung innerhalb eines Gebäudes zwischen der Übergabestelle und der Entnahmestelle nach zweijähriger Übergangsfrist der ÖNORMEN-Serie B 5014 1-3 entsprechen müssen. Folglich dürfen seit dem 15. März 2021 ausschließlich entsprechend registrierte Produkte verbaut werden.